Mancher, der bei einer Stiftung eine Förderung beantragt, weiß gar nicht so genau, was eine Stiftung ist und was sie tut. Er kennt lediglich die Namen einiger Stiftungen und hofft auf einen Geldsegen für das eigene Projekt. Doch um eine Stiftung als Partner für ein Projekt zu gewinnen, reicht das nicht aus.
Eine Stiftung verfolgt zunächst einmal ihren Stiftungszweck
Grundsätzlich sollte klar sein: Eine Stiftung existiert nicht, um Anträge entgegenzunehmen und unter den Antragstellern Geld zu verteilen. Stiftungen existieren des Stiftungszwecks wegen. Die allermeisten dieser Zwecke sind gemeinnützig. Die Stiftungen verfolgen nur zu etwa sechs Prozent ganz oder zum Teil private Interessen. 52 Prozent widmen sich dem gesellschaftlichen Bereich, 35 Prozent Bildung, 32 Prozent Kunst und Kultur, 25 Prozent der Wissenschaft, 20 Prozent Gesundheit und Sport und 15 Prozent dem Umweltschutz.
Das heißt jedoch nicht, dass für die geplanten neuen Bäume im Stadtpark alle Umweltstiftungen als Förderer in Frage kommen. Der allgemeine Stiftungszweck ist meist in Förderrichtlinien, Leitbildern, anderen Dokumenten und in der Förderpraxis sehr genau und eng ausdifferenziert. Manche Stiftungen haben zudem Jahrespläne oder aktuelle Förderschwerpunkte. Entsprechend müssen Projektanträge auch wirklich zur Arbeit der Stiftung passen.
Mehr als 80 Prozent aller Stiftungen ist fördernd tätig
Stiftungen unterscheiden sich auch darin, wie sie ihren Stiftungszweck erreichen wollen: Operative Stiftungen rufen eigene Projekte ins Leben, fördernde Stiftungen unterstützen Projekte anderer. Mehr als 80 Prozent aller Stiftungen ist fördernd tätig, doch auch von diesen nehmen nicht alle Förderanträge entgegen. Fördernde Stiftungen suchen sich also zur Erfüllung ihres Stiftungszwecks einen Partner. Dieser Blick auf Stiftungen ist wichtig für Antragsteller: Wer ein Projekt vorschlägt, sollte sich auch als ein potenzieller Partner sehen, nicht als Bittsteller.
Aufzuräumen gilt es auch mit dem verbreiteten Vorurteil, großer Reichtum gehöre zum Wesensmerkmal einer Stiftung. Knapp 64 Prozent der deutschen rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts besitzen unter einer Million Euro. Und dieses Vermögen geben Stiftungen nicht aus. Lediglich die Erträge und eventuell Spenden setzen sie für den Stiftungszweck ein. Das garantiert langfristige Existenz und Wirken der Stiftung, heißt mit Blick auf eingehende Förderanträge aber auch: Die zu verteilenden Mittel sind begrenzt.
Und schließlich gilt: Jede Stiftung ist anders. Sie unterscheiden sich unter anderem in Organisationsstruktur und Größe, der Art der Arbeit und der Förderung, im Umgang mit Förderanträgen, in der Zusammenarbeit mit Projektpartnern. Ein genauer Blick auf die einzelne Stiftung lohnt sich also.