Bürgerstiftung Braunschweig
Portrait
Die Bürgerstiftung Braunschweig versteht sich seit ihrer Gründung 2003 als Netzwerkerin und Plattform für bürgerschaftliches Engagement. In einem ständig wachsenden Netzwerk ist die Bürgerstiftung Braunschweig inzwischen etablierter Ansprechpartner. Eine Treuhandstiftung, die von der Bürgerstiftung Braunschweig verwaltet wird, sollte mindestens mit einem Kapital von 50.000 Euro einsteigen und die Aussicht auf Erhöhung dieses Kapitals durch Erbschaft, Schenkung o.Ä. haben. Je näher die Stiftungszwecke an denen der Bürgerstiftung Braunschweig liegen, desto unkomplizierter ist deren Erfüllung. Dies ist aber keine Voraussetzung für die Übernahme der Verwaltung. Sollten die Stiftungszwecke sehr von denen der Bürgerstiftung abweichen, muss das Gremium der Stiftung mit entsprechenden Beratern (Fachleuten, Wissenschaftlern, Betroffenen o.Ä.) besetzt sein. Für eine Treuhandstiftung, die überregional agieren soll, sollte im Vorfeld genau geklärt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen dies gewährleistet werden kann.
Zusatzinformationen
- Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen
- Grundsätze guter Stiftungspraxis
- Gütesiegel des Arbeitskreises Bürgerstiftungen
- Qualitätssiegel für gute Treuhandsstiftungsverwaltung
Dienstleistungen
Treuhand- & Stiftungsverwaltung
Kontakt
Haus der Braunschweigischen Stiftungen
Löwenwall 16
38100 Braunschweig
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